AGB´s

AGB´s

1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.


2. Zusatzleistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.


3. Sammeltransport
Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.


4. Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.


5. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.


6. Transportsicherungen
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifigeräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.


7. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.


8. Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.


9. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.


10. Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.


11. Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.


12. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.


13. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 findet entsprechende Anwendung.


14. Änderung der Auftragsmenge

Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine geringere Kubikmetermenge(Umzugsgut) am Tag des Auftrages zur Verfügung als vorher Schriftlich vereinbart, so bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten ersatzweise die volle höhe von 100% des Auftragswertes abzurechnen (volle Kubikmetermenge wie auf Auftrag) . Die ist als Ausfallentschädigung anzusehen.


15. Vertragsbruch

Wenn ein Umzug durch höhere Gewalt nicht angetreten werden kann, ist der Auftragnehmer in keinem Fall Schadensersatzpflichtig. Eine kostenfreie Stornierung durch den Auftraggeber ist nach Auftragserteilung nicht möglich.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder verweigert er die Vertragsdurchführung, so ist der Unternehmer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und Ablehnungsandrohung dazu berechtigt pauschalen Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Rechnung zu stellen dies staffelt sich wie folgt:

Bis 7 Werktage vor festgesetztem Auftragsdatum --- 25% des Endpreises zzgl. MwSt.
Ab 6 Werktage vor festgesetztem Auftragsdatum --- 75% des Endpreises zzgl. MwSt.
Ab 48 Stunden vor festgesetztem Auftragsdatum --- 100% des Endpreises zzgl. MwSt.

In der Hauptsaison vom 01.06 bis 15.09 des jeweiligen Jahres werden mindestens 50% des Bruttobetrages bei einer Stornierung berechnet. Ein kostenfreies Stornieren ist generell nicht möglich nach Vertragsunterzeichnung, hier werden mind. 25% des Bruttobetrages fällig gestellt.

Dem Unternehmer bleibt vorbehalten einen höheren Schaden nachzuweisen und zu berechnen. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale, oder dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist.
Dem Auftragnehmer bleibt vorbehalten den Umzug/ Auftrag bis 14 Tage vor Beginn des Schriftlich festgesetzten Auftrages ohne Angaben von Gründen zu stornieren, ohne das Kosten für den Auftragnehmer entstehen.
Der Auftragnehmer kann den Auftrag stornieren bis maximal 3 Werktage vor Beginn mit einem Ausfall für den Besteller von 25% der Nettogesamtsumme abzgl. Material.
Der Unternehmer behält sich vor einen Ausweichtermin binnen 24 Stunden nach Absage des Ersttermin zu benennen, dieser muss innerhalb 14 Werktagen stattfinden. Eine Ausfallzahlung ist somit hinfällig.


16. Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag
Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag gelten die einschlägigen Bestimmungen der §§ 415 HGB, 346 ff BGB.


17. Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.


18. Beiladungen.
Sämtliche Transportwege müssen dem Spediteur uneingeschränkt zur Verfügung stehen und das Transportgut mit zwei Mann zu handeln sein. Ab der 5. Etage muss ein Aufzug zur Verfügung gestellt werden, der für den Transport der Güter geeignet ist. Sollten die Mitarbeiter des Spediteurs oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Verladung des Transportgutes feststellen, dass am Transportgut Montagen notwendig sind, um dieses zu transportieren, und wurde dieses vom Auftraggeber im Auftrag nicht berücksichtigt, so werden diese Arbeiten mit einem Stundensatz von EUR 40,00/ Mann inkl. MwSt. berechnet. Es wird je angefangene halbe Stunde abgerechnet.


19. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


20. Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.

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